Rechtssatz RS0119728
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0119728
Entscheidungsdatum
17.02.2005
Rechtssatz
Auch die Zuordnung der Arbeitsplätze von Vertragsbediensteten zu den einzelnen Entlohnungs-und Bewertungsgruppen gemäß §65 VBG baut auf der bereits im Zuge der Besoldungsreform für die Vertragsbediensteten des A-Schemas erfolgten Arbeitsplatzbewertung und Zuordnung auf, die alle Arbeitsplätze des Verwaltungsdienstes ohne Rücksicht darauf umfasst, ob diese Arbeitsplätze mit einem Beamten oder Vertragsbediensteten besetzt sind. Für die Bewertung und Zuordnung von Arbeitsplätzen der Vertragsbediensteten ist daher §137 BDG anzuwenden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119728
Dokumentnummer
JJR_20050217_OGH0002_008OBA00093_04S0000_003