Rechtssatz RS0119731
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0119731
Entscheidungsdatum
25.01.2005
Rechtssatz
Die Frage, ob dem vormaligen (in Ansehung der betriebenen Forderung nicht zur Gänze befriedigten) Hypothekar und späteren Ersteher der mit dem Pfandrecht belasteten Liegenschaft im Zwangsversteigerungsverfahren ein Beseitigungsanspruch auf Grund einer "Pfandverschlechterungsklage" analog § 458 ABGB zusteht, ist an sich als erhebliche Rechtsfrage im Sinne des §502 Abs1 ZPO zu beurteilen.Die Frage, ob dem vormaligen (in Ansehung der betriebenen Forderung nicht zur Gänze befriedigten) Hypothekar und späteren Ersteher der mit dem Pfandrecht belasteten Liegenschaft im Zwangsversteigerungsverfahren ein Beseitigungsanspruch auf Grund einer "Pfandverschlechterungsklage" analog Paragraph 458, ABGB zusteht, ist an sich als erhebliche Rechtsfrage im Sinne des §502 Abs1 ZPO zu beurteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119731
Dokumentnummer
JJR_20050125_OGH0002_0010OB00295_04W0000_001