Rechtssatz RS0119734
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0119734
Entscheidungsdatum
04.02.2005
Rechtssatz
Die Rechtsprechung, dass der Anspruch eines minderjährigen Kindes gegen einen Elternteil auf Herausgabe eines Vermögenswerts ausnahmsweise im Außerstreitverfahren geltend zu machen sei, wenn die Zurückbehaltung des Vermögenswertes auf einen Missbrauch des Rechts zur Verwaltung des Kindesvermögens im Rahmen der Obsorgebefugnis beruht, ist auf Ansprüche (hier: Unterlassung, sich an ein Fernsehteam zu wenden), die nicht auf einer Verletzung der Obsorge beruhen, von vornherein nicht anzuwenden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119734
Dokumentnummer
JJR_20050204_OGH0002_0090OB00117_04B0000_001