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Rechtssatz RS0119751

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0119751

Geschäftszahl

2Nc41/04h

Entscheidungsdatum

22.02.2005

Rechtssatz

Eine Delegation ist (allein) wegen Wegfalls der Gründe, die zu ihr geführt haben, nicht zu widerrufen. Allerdings verbietet §31 JN auch nicht eine mehrfache Delegation bzw eine neuerliche Delegation an das Gericht, dem die Rechtssache abgenommen wurde. Eine derartige Delegation hat allerdings nur in äußersten Ausnahmefällen zu erfolgen und soll nicht wegen jeder Änderung des Vorbringens und der Beweissituation erfolgen.

Entscheidungstexte

  • 2 Nc 41/04h
    Entscheidungstext OGH 22.02.2005 2 Nc 41/04h

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119751

Dokumentnummer

JJR_20050222_OGH0002_0020NC00041_04H0000_001