Rechtssatz RS0119751
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0119751
Entscheidungsdatum
22.02.2005
Rechtssatz
Eine Delegation ist (allein) wegen Wegfalls der Gründe, die zu ihr geführt haben, nicht zu widerrufen. Allerdings verbietet §31 JN auch nicht eine mehrfache Delegation bzw eine neuerliche Delegation an das Gericht, dem die Rechtssache abgenommen wurde. Eine derartige Delegation hat allerdings nur in äußersten Ausnahmefällen zu erfolgen und soll nicht wegen jeder Änderung des Vorbringens und der Beweissituation erfolgen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119751
Dokumentnummer
JJR_20050222_OGH0002_0020NC00041_04H0000_001