Rechtssatz RS0120009
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0120009
Entscheidungsdatum
04.05.2005
Rechtssatz
Zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Abänderung der eine „freie BV" darstellenden Pensionszusage möglich ist:
Der beim Abschluss der „freien" BV existent werdende Arbeitgeberwillen ist in ein an die Arbeitnehmer gerichtetes, auf Ergänzung der Einzelarbeitsverträge abzielendes Arbeitgeberoffert umzudeuten. Damit enthält auch das umgedeutete Offert den entsprechenden Änderungsvorbehalt, sodass auch nach Annahme durch die Arbeitnehmer Änderungen bzw Verschlechterungen der „freien" BV aufgrund einer Absprache zwischen Arbeitgeber und Belegschaftsvertretung grundsätzlich möglich sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120009
Dokumentnummer
JJR_20050504_OGH0002_008OBA00099_04Y0000_001