Rechtssatz RS0120275
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0120275
Entscheidungsdatum
08.09.2005
Rechtssatz
Werden Einwendungen erhoben, dann ist nur über sie zu verhandeln, andere als die dort geltend gemachten Fehler können nicht mehr wahrgenommen werden. In der Bestreitung der (Höhe der) Wechselforderung ist nicht auch die Behauptung der mangelnden Fälligkeit erkennbar enthalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120275
Dokumentnummer
JJR_20050908_OGH0002_0080OB00077_05I0000_001