Rechtssatz RS0120505
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0120505
Entscheidungsdatum
18.09.2009
Rechtssatz
Die Klausel „Über Änderungen dieser Allgemeinen Bestimmungen für die Einlagen auf Sparbücher wird der Kunde durch Aushang der geänderten Bestimmungen in den Schalterräumen verständigt und erlangen diese Änderungen Rechtsgültigkeit, sofern der Kunde nicht binnen vier Wochen ab Aushang Widerspruch dagegen erhoben hat" verstößt gegen § 6 Abs 1 Z 3 KSchG.Die Klausel „Über Änderungen dieser Allgemeinen Bestimmungen für die Einlagen auf Sparbücher wird der Kunde durch Aushang der geänderten Bestimmungen in den Schalterräumen verständigt und erlangen diese Änderungen Rechtsgültigkeit, sofern der Kunde nicht binnen vier Wochen ab Aushang Widerspruch dagegen erhoben hat" verstößt gegen Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 3, KSchG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120505
Zuletzt aktualisiert am
10.12.2009
Dokumentnummer
JJR_20051221_OGH0002_0030OB00238_05D0000_002