Rechtssatz RS0120567
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0120567
Entscheidungsdatum
17.02.2006
Rechtssatz
Gegen die für einen Tätigkeitsschutz nach § 255 Abs 4 ASVG vorgesehene Mindestausübungsdauer der „einen" Tätigkeit von 10 Jahren innerhalb der letzten 15 Jahre vor dem Stichtag bestehen auch im Hinblick auf Saison-Arbeitsverhältnisse (hier: Facharbeiterin) keine verfassungsrechtlichen Bedenken.Gegen die für einen Tätigkeitsschutz nach Paragraph 255, Absatz 4, ASVG vorgesehene Mindestausübungsdauer der „einen" Tätigkeit von 10 Jahren innerhalb der letzten 15 Jahre vor dem Stichtag bestehen auch im Hinblick auf Saison-Arbeitsverhältnisse (hier: Facharbeiterin) keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120567
Dokumentnummer
JJR_20060217_OGH0002_010OBS00020_06Y0000_001