Rechtssatz RS0120573
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0120573
Entscheidungsdatum
21.02.2006
Rechtssatz
Die Verbindlichkeit zu vorwurfsfreiem Benehmen im und außer Dienst bedeutet, dass der Richter zu jeder Zeit von einem schuldhaft gesetzten und nicht gerechtfertigten Verhalten (Tun oder Unterlassen) abzustehen hat, das entweder einen Verstoß gegen die österreichische Rechtsordnung darstellt oder den Vorstellungen der mit allgemein anerkannten Werten verbundenen Bevölkerung über das von einem Richter im und außer Dienst zu erwartende Verhalten zuwiderläuft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120573
Dokumentnummer
JJR_20060221_OGH0002_0000DS00011_0500000_002