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Rechtssatz RS0120573

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0120573

Geschäftszahl

Ds11/05

Entscheidungsdatum

21.02.2006

Norm

RDG §57 Abs3

Rechtssatz

Die Verbindlichkeit zu vorwurfsfreiem Benehmen im und außer Dienst bedeutet, dass der Richter zu jeder Zeit von einem schuldhaft gesetzten und nicht gerechtfertigten Verhalten (Tun oder Unterlassen) abzustehen hat, das entweder einen Verstoß gegen die österreichische Rechtsordnung darstellt oder den Vorstellungen der mit allgemein anerkannten Werten verbundenen Bevölkerung über das von einem Richter im und außer Dienst zu erwartende Verhalten zuwiderläuft.

Entscheidungstexte

  • Ds 11/05
    Entscheidungstext OGH 21.02.2006 Ds 11/05

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120573

Dokumentnummer

JJR_20060221_OGH0002_0000DS00011_0500000_002