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Rechtssatz RS0120680

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

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Rechtssatznummer

RS0120680

Geschäftszahl

Bkv11/05

Entscheidungsdatum

31.01.2006

Norm

RAO §5 Abs1
RAO §5 Abs2

Rechtssatz

Ein die neuerliche Eintragung anstrebender überschuldeter Rechtsanwalt, der trotz Konkursverfahren und auch nach dessen Ende 15 Jahre lang nicht in der Lage war, seine Verbindlichkeiten abschließend - durch Rückzahlung, Ratenvergleich, Gläubigerverzicht etc - zu ordnen, kann nicht erwarten, dass er das Vertrauen von Klienten rechtfertigen kann; auch die Standesbehörde ist berufen, das Vertrauen der Öffentlichkeit, insbesondere der rechtsuchenden Bevölkerung zu schützen. Ein ständig von Exekutionen und Konkursanträgen bedrohter Rechtsanwalt hat keinen schützenswerten Anspruch auf ein solches Vertrauen.

Entscheidungstexte

  • Bkv 11/05
    Entscheidungstext OGH 31.01.2006 Bkv 11/05

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120680

Dokumentnummer

JJR_20060131_OGH0002_000BKV00011_0500000_008