Rechtssatz RS0120694
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0120694
Entscheidungsdatum
05.11.2014
Rechtssatz
Bei der gerichtlichen Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen (§§ 762 ff ABGB) durch den Noterben steht einer Teileinklagung in materiellrechtlicher Hinsicht grundsätzlich kein Hindernis entgegen. Es spricht daher nichts gegen eine Pflichtteilsnachforderung innerhalb der Verjährungsfrist des §1487 ABGB, etwa bei nachträglichem Auftauchen von Nachlassgegenständen oder einem tatsächlich höheren Wert eines Nachlassgegenstands im allein maßgeblichen Zeitpunkt der „wirklichen Zuteilung".Bei der gerichtlichen Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen (Paragraphen 762, ff ABGB) durch den Noterben steht einer Teileinklagung in materiellrechtlicher Hinsicht grundsätzlich kein Hindernis entgegen. Es spricht daher nichts gegen eine Pflichtteilsnachforderung innerhalb der Verjährungsfrist des §1487 ABGB, etwa bei nachträglichem Auftauchen von Nachlassgegenständen oder einem tatsächlich höheren Wert eines Nachlassgegenstands im allein maßgeblichen Zeitpunkt der „wirklichen Zuteilung".
Entscheidungstexte
- 3 Ob 315/05b
Entscheidungstext OGH 29.03.2006 3 Ob 315/05b
Veröff: SZ 2006/45
- 7 Ob 180/14t
Entscheidungstext OGH 05.11.2014 7 Ob 180/14t
Auch; Beisatz: Es spricht nichts gegen eine Pflichtteilsnachforderung innerhalb der Verjährungsfrist, wenn sich ein tatsächlich höherer Wert eines Nachlassgegenstands ergibt. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120694
Zuletzt aktualisiert am
16.01.2015
Dokumentnummer
JJR_20060329_OGH0002_0030OB00315_05B0000_001