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Rechtssatz RS0120743×

Rechtssatz RS0120743

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

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Rechtssatznummer

RS0120743

Geschäftszahl

Bkv8/05

Entscheidungsdatum

31.01.2006

Norm

EWG-RL 89/48/EWG - Anerkennungsrichtlinie 389L0048 allg

Rechtssatz

Zweck der DA-RL ist es, Angehörigen der Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, einen reglementierten Beruf in einem anderen Mitgliedstaat als jenem auszuüben, in dem sie ihre beruflichen Qualifikationen erworben haben. Die Richtlinie sieht lediglich geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung dafür vor, dass der 'Zuwanderer' den die Berufsausübung betreffenden Bestimmungen des Aufnahmestaats genügt; sie vervollständigt und stärkt gleichzeitig seinen Anspruch darauf, die erforderlichen Kenntnisse zu erwerben, wo immer er es wünscht.

Entscheidungstexte

  • Bkv 8/05
    Entscheidungstext OGH 31.01.2006 Bkv 8/05

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120743

Dokumentnummer

JJR_20060131_OGH0002_000BKV00008_0500000_007