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Rechtssatz RS0121157

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0121157

Geschäftszahl

8ObA95/05m

Entscheidungsdatum

13.07.2006

Norm

KollV für die Angestellten der Sparkassen ARtII

Rechtssatz

Die Ermächtigung in Artikel römisch zwei, des Sparkassenkollektivvertrags, hinsichtlich der Pensionsordnung zu dem Kollektivvertrag durch Betriebsvereinbarungen Änderungen und Ergänzungen vorzunehmen, wird auch als Möglichkeit abweichenden Regelungen für die im KV festgelegten Arten der Betriebspensionssysteme gesehen. Es lässt sich weder eine Übertragung der direkten Ansprüche auf eine Berufsunfähigkeitspension ableiten, noch dass dieser einer solchen bei den Kreditinstituten, für die er ausdrücklich abweichende Betriebsvereinbarungen zulässt, jedenfalls entgegenstünde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121157

Dokumentnummer

JJR_20060713_OGH0002_008OBA00095_05M0000_003