Rechtssatz RS0121373
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0121373
Geschäftszahl
Bsw50178/99; 15Os152/21y
Entscheidungsdatum
27.04.2022
Rechtssatz
Die bloße Möglichkeit der Wiederaufnahme eines Strafverfahrens ist prima facie nicht unvereinbar mit der MRK. Auch wenn ein Antrag der Staatsanwaltschaft auf Wiederaufnahme willkürlich und missbräuchlich ist, liegt mangels Opfereigenschaft dann keine Verletzung des Art 6 MRK vor, wenn dieser Antrag abgewiesen wird. Überdies ist nach stRspr des GH Art 6 MRK nicht auf Verfahren anwendbar, in denen ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens abgelehnt wurde. Nikitin gegen Russland.Die bloße Möglichkeit der Wiederaufnahme eines Strafverfahrens ist prima facie nicht unvereinbar mit der MRK. Auch wenn ein Antrag der Staatsanwaltschaft auf Wiederaufnahme willkürlich und missbräuchlich ist, liegt mangels Opfereigenschaft dann keine Verletzung des Artikel 6, MRK vor, wenn dieser Antrag abgewiesen wird. Überdies ist nach stRspr des GH Artikel 6, MRK nicht auf Verfahren anwendbar, in denen ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens abgelehnt wurde. Nikitin gegen Russland.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:2004:RS0121373
Zuletzt aktualisiert am
02.08.2022
Dokumentnummer
JJR_20040720_AUSL000_000BSW50178_9900000_001