Rechtssatz RS0121397
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0121397
Entscheidungsdatum
19.10.2006
Rechtssatz
§ 10 Satz 2 PHG stellt klar, dass die in Satz 1 normierte Solidarhaftung mehrerer Haftpflichtiger für den nach dem Produkthaftungsgesetz Haftenden auch dadurch keine Änderung erfährt, dass noch weitere (natürliche oder juristische) Personen auf Grund anderer Bestimmungen, wie hier nach dem EKHG, ersatzpflichtig sind.Paragraph 10, Satz 2 PHG stellt klar, dass die in Satz 1 normierte Solidarhaftung mehrerer Haftpflichtiger für den nach dem Produkthaftungsgesetz Haftenden auch dadurch keine Änderung erfährt, dass noch weitere (natürliche oder juristische) Personen auf Grund anderer Bestimmungen, wie hier nach dem EKHG, ersatzpflichtig sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121397
Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009
Dokumentnummer
JJR_20061019_OGH0002_0020OB00078_06V0000_001