Rechtssatz RS0121517
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0121517
Entscheidungsdatum
11.12.2006
Rechtssatz
Eine AGB Klausel, die ein Elektrounternehmen berechtigt, dem Kunden die angefallenen Inspektionskosten für ein schadhaftes Gerät im Fall eines nicht erfolgenden Reparaturauftrages oder wenn der Reparaturauftrag, aus welchen Gründen auch immer, nicht ausgeführt wird, zu verrechnen, verstößt gegen § 5 Abs 1 KSchG.Eine AGB Klausel, die ein Elektrounternehmen berechtigt, dem Kunden die angefallenen Inspektionskosten für ein schadhaftes Gerät im Fall eines nicht erfolgenden Reparaturauftrages oder wenn der Reparaturauftrag, aus welchen Gründen auch immer, nicht ausgeführt wird, zu verrechnen, verstößt gegen Paragraph 5, Absatz eins, KSchG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121517
Zuletzt aktualisiert am
29.09.2025
Dokumentnummer
JJR_20061211_OGH0002_0070OB00201_05T0000_002