Rechtssatz RS0121543
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0121543
Entscheidungsdatum
21.11.2006
Rechtssatz
§ 7 UWG soll Mitbewerber nur davor schützen, Dritten gegenüber in unzutreffender Weise schlecht gemacht zu werden; ein absolut geschütztes Recht am ausgeübten Gewerbebetrieb (die primäre Anspruchsgrundlage nach deutschem Recht) ist in Österreich nicht anerkannt.Paragraph 7, UWG soll Mitbewerber nur davor schützen, Dritten gegenüber in unzutreffender Weise schlecht gemacht zu werden; ein absolut geschütztes Recht am ausgeübten Gewerbebetrieb (die primäre Anspruchsgrundlage nach deutschem Recht) ist in Österreich nicht anerkannt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121543
Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009
Dokumentnummer
JJR_20061121_OGH0002_0040OB00184_06X0000_003