Rechtssatz RS0121566
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0121566
Entscheidungsdatum
19.12.2006
Rechtssatz
Ob jemand „ständiger freier Mitarbeiter" im Sinn von § 16 JournG ist, hängt davon ab, ob die konkrete Gestaltung der Tätigkeit auf eine wirtschaftliche Abhängigkeit vom jeweiligen Vertragspartner schließen lässt.Ob jemand „ständiger freier Mitarbeiter" im Sinn von Paragraph 16, JournG ist, hängt davon ab, ob die konkrete Gestaltung der Tätigkeit auf eine wirtschaftliche Abhängigkeit vom jeweiligen Vertragspartner schließen lässt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121566
Dokumentnummer
JJR_20061219_OGH0002_0040OB00231_06H0000_001