Rechtssatz RS0121591
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0121591
Entscheidungsdatum
30.11.2006
Rechtssatz
Verwendern von dem KSchG widersprechenden AGB oder Vertragsformblättern kann mit Unterlassungsurteil im Sinn des § 28 Abs 1 KSchG nur die Verwendung solcher Klauseln untersagt werden, die sie tatsächlich verwendeten oder zu verwenden beabsichtigen.Verwendern von dem KSchG widersprechenden AGB oder Vertragsformblättern kann mit Unterlassungsurteil im Sinn des Paragraph 28, Absatz eins, KSchG nur die Verwendung solcher Klauseln untersagt werden, die sie tatsächlich verwendeten oder zu verwenden beabsichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121591
Zuletzt aktualisiert am
08.11.2016
Dokumentnummer
JJR_20061130_OGH0002_0030OB00133_06I0000_001