Rechtssatz RS0121739
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0121739
Entscheidungsdatum
22.06.2012
Rechtssatz
Nach der Rechtsprechung des EGMR kann die Notwendigkeit der Verbindung eines Werturteils mit den dieses unterstützenden Fakten von Fall zu Fall je nach den Umständen variieren. Die Notwendigkeit, die einem Werturteil zugrunde liegenden Tatsachen darzulegen, ist nach dieser Rechtsprechung weniger zwingend, wenn diese Umstände der Allgemeinheit bereits bekannt sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121739
Zuletzt aktualisiert am
16.07.2012
Dokumentnummer
JJR_20070215_OGH0002_0060OB00003_07W0000_001