Rechtssatz RS0121761
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0121761
Geschäftszahl
Bsw57671/00; 14Os61/20g
Entscheidungsdatum
23.03.2021
Rechtssatz
Ist eine Beschwerde wegen Nichterschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzuges gemäß Art 35 Abs 1 MRK für unzulässig zu erklären, so liegt angesichts des Naheverhältnisses zwischen Art 13 und Art 35 Abs 1 MRK auch keine Verletzung von Art 13 MRK vor. Slimani gegen Frankreich.Ist eine Beschwerde wegen Nichterschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzuges gemäß Artikel 35, Absatz eins, MRK für unzulässig zu erklären, so liegt angesichts des Naheverhältnisses zwischen Artikel 13 und Artikel 35, Absatz eins, MRK auch keine Verletzung von Artikel 13, MRK vor. Slimani gegen Frankreich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:2004:RS0121761
Zuletzt aktualisiert am
18.05.2021
Dokumentnummer
JJR_20040727_AUSL000_000BSW57671_0000000_001