Rechtssatz RS0121802
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0121802
Entscheidungsdatum
31.01.2007
Rechtssatz
§ 54e EO erfasst nicht den Fall, dass die Exekution von Anfang an nicht durch einen Exekutionstitel (vollständig) gedeckt war. Daher ist ein darauf gestützter Einspruch abzuweisen.Paragraph 54 e, EO erfasst nicht den Fall, dass die Exekution von Anfang an nicht durch einen Exekutionstitel (vollständig) gedeckt war. Daher ist ein darauf gestützter Einspruch abzuweisen.
Entscheidungstexte
- 3 Ob 228/06k
Entscheidungstext OGH 31.01.2007 3 Ob 228/06k
Beisatz: Wenn sich herausstellt, dass trotz korrekter Angaben im Exekutionsantrag der Titel die bewilligte Exekution schon im Zeitpunkt der Bewilligung nicht deckte, ist nach § 41 Abs 1 EO zu prüfen, ob eine Einstellung oder eine bloße Einschränkung vorzunehmen ist. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121802
Zuletzt aktualisiert am
24.09.2012
Dokumentnummer
JJR_20070131_OGH0002_0030OB00228_06K0000_002