Rechtssatz RS0121834
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0121834
Entscheidungsdatum
16.03.2007
Rechtssatz
In einem Vertrag zwischen einem Importeur von PKW und einem Vertragshändler ist die Einschränkung einer - aus der nachvertraglichen Treuepflicht resultierenden - Rücknahmeverpflichtung des Herstellers beziehungsweise Importeurs auch hinsichtlich solcher Ersatzteile, deren Lagerung durch den Vertragshändler im Interesse ordnungsgemäßer Vertragserfüllung geboten war, im Sinne des § 879 Abs 3 ABGB unwirksam.In einem Vertrag zwischen einem Importeur von PKW und einem Vertragshändler ist die Einschränkung einer - aus der nachvertraglichen Treuepflicht resultierenden - Rücknahmeverpflichtung des Herstellers beziehungsweise Importeurs auch hinsichtlich solcher Ersatzteile, deren Lagerung durch den Vertragshändler im Interesse ordnungsgemäßer Vertragserfüllung geboten war, im Sinne des Paragraph 879, Absatz 3, ABGB unwirksam.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121834
Dokumentnummer
JJR_20070316_OGH0002_0060OB00254_06F0000_001