Rechtssatz RS0121879
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0121879
Entscheidungsdatum
21.03.2007
Norm
EG Amsterdam Art81 Abs3
Rechtssatz
Eine unter Art 81 Abs 1 EG fallende Vereinbarung erfüllt die Voraussetzungen des Art 81 Abs 3 EG, wenn die Vorteile, die sich aus der Absprache ergeben, größer als die sich aus ihr ergebenden Nachteile sind.Eine unter Artikel 81, Absatz eins, EG fallende Vereinbarung erfüllt die Voraussetzungen des Artikel 81, Absatz 3, EG, wenn die Vorteile, die sich aus der Absprache ergeben, größer als die sich aus ihr ergebenden Nachteile sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121879
Zuletzt aktualisiert am
10.12.2009
Dokumentnummer
JJR_20070321_OGH0002_0160OK00012_0600000_003