Rechtssatz RS0121881
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0121881
Entscheidungsdatum
21.03.2007
Norm
EG Amsterdam Art81 Abs1
Rechtssatz
Nahezu jeder bedeutendere Vertrag, den ein Unternehmen abschließt, hat wirtschaftliche Auswirkungen auf den Wert der daran beteiligten Unternehmen; dies ändert nichts daran, dass jeder Vertrag nur im Rahmen der Tatbestände des Art 81 Abs 1 EG von kartellrechtlicher Bedeutung ist. Die isolierte Beurteilung, ob sich ein bestimmter Vertrag auf den Wert der daran beteiligten Unternehmen auswirkt, und ob er die Wahrscheinlichkeit eines Unternehmens(-anteils)erwerbs durch Mitbewerber beeinflusst, ist daher unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten ohne Bedeutung.Nahezu jeder bedeutendere Vertrag, den ein Unternehmen abschließt, hat wirtschaftliche Auswirkungen auf den Wert der daran beteiligten Unternehmen; dies ändert nichts daran, dass jeder Vertrag nur im Rahmen der Tatbestände des Artikel 81, Absatz eins, EG von kartellrechtlicher Bedeutung ist. Die isolierte Beurteilung, ob sich ein bestimmter Vertrag auf den Wert der daran beteiligten Unternehmen auswirkt, und ob er die Wahrscheinlichkeit eines Unternehmens(-anteils)erwerbs durch Mitbewerber beeinflusst, ist daher unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten ohne Bedeutung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121881
Zuletzt aktualisiert am
10.12.2009
Dokumentnummer
JJR_20070321_OGH0002_0160OK00012_0600000_005