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Rechtssatz RS0121881

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0121881

Geschäftszahl

16Ok12/06

Entscheidungsdatum

21.03.2007

Norm

EG Amsterdam Art81 Abs1

Rechtssatz

Nahezu jeder bedeutendere Vertrag, den ein Unternehmen abschließt, hat wirtschaftliche Auswirkungen auf den Wert der daran beteiligten Unternehmen; dies ändert nichts daran, dass jeder Vertrag nur im Rahmen der Tatbestände des Artikel 81, Absatz eins, EG von kartellrechtlicher Bedeutung ist. Die isolierte Beurteilung, ob sich ein bestimmter Vertrag auf den Wert der daran beteiligten Unternehmen auswirkt, und ob er die Wahrscheinlichkeit eines Unternehmens(-anteils)erwerbs durch Mitbewerber beeinflusst, ist daher unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten ohne Bedeutung.

Entscheidungstexte

  • 16 Ok 12/06
    Entscheidungstext OGH 21.03.2007 16 Ok 12/06
    Beisatz: Hier: Reflexwirkung eines Haftungsverbunds ist für sich allein noch keine Wettbewerbsbeschränkung. (T1); Veröff: SZ 2007/45

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121881

Zuletzt aktualisiert am

10.12.2009

Dokumentnummer

JJR_20070321_OGH0002_0160OK00012_0600000_005