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Rechtssatz RS0121885

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0121885

Geschäftszahl

16Ok1/07

Entscheidungsdatum

21.03.2007

Rechtssatz

Der Tatbestand des Herbeiführens einer Unternehmensverbindung im Sinn des Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 5, KartG ist schon verwirklicht, wenn ein Unternehmen die bloße Möglichkeit erlangt, beherrschenden Einfluss auf die Tätigkeit eines anderen Unternehmens auszuüben; nicht erforderlich ist hingegen, dass dies auch die erklärte Absicht der Parteien ist oder dass ein solcher Einfluss dann auch tatsächlich ausgeübt wird.

Entscheidungstexte

  • 16 Ok 1/07
    Entscheidungstext OGH 21.03.2007 16 Ok 1/07
    Veröff: SZ 2007/46

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121885

Zuletzt aktualisiert am

10.12.2009

Dokumentnummer

JJR_20070321_OGH0002_0160OK00001_0700000_003