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Rechtssatz RS0121918

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0121918

Geschäftszahl

5Ob207/06m; 5Ob268/08k; 5Bkd8/07; 10Ob44/12m

Entscheidungsdatum

29.01.2013

Rechtssatz

Die Verfolgung eigener Interessen, im konkreten Fall die Verfolgung des Interesses eine gegen ihn gerichtete Kündigung oder Verwalterabberufung abzuwenden, steht nicht im Zusammenhang mit der dem Verwalter übertragenen Geschäftsbesorgung. Die Kosten rechtsfreundlicher Vertretung eines Hausverwalters, der die Wirksamkeit einer Verwalterkündigung beziehungsweise seine Abberufung im Gerichtsverfahren bekämpft, sind auch nicht der Eigentümergemeinschaft als „mit der Erfüllung des Auftrags verbundener Schaden" anzulasten.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 207/06m
    Entscheidungstext OGH 03.04.2007 5 Ob 207/06m
  • 5 Ob 268/08k
    Entscheidungstext OGH 25.11.2008 5 Ob 268/08k
    nur: Die Kosten der rechtsfreundlichen Vertretung eines Hausverwalters, der die Wirksamkeit einer Verwalterkündigung beziehungsweise seine Abberufung im Gerichtsverfahren bekämpft, sind nicht der Eigentümergemeinschaft als „mit der Erfüllung des Auftrags verbundener Schaden" anzulasten. (T1)
  • 5 Bkd 8/07
    Entscheidungstext OGH 15.03.2010 5 Bkd 8/07
    Vgl auch
  • 10 Ob 44/12m
    Entscheidungstext OGH 29.01.2013 10 Ob 44/12m
    nur: Die Verfolgung eigener Interessen, im konkreten Fall die Verfolgung des Interesses eine gegen ihn gerichtete Kündigung oder Verwalterabberufung abzuwenden, steht nicht im Zusammenhang mit der dem Verwalter übertragenen Geschäftsbesorgung. (T2); Beisatz: § 20 Abs 1 WEG umfasst die Verpflichtung, gemeinschaftsbezogene Interessen aller Wohnungseigentümer bei der Verwaltung der Liegenschaft zu wahren. Maßgeblich ist, ob ein Zusammenhang mit der dem Verwalter übertragenen Geschäftsbesorgung besteht. (T3)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121918

Im RIS seit

03.05.2007

Zuletzt aktualisiert am

30.04.2013

Dokumentnummer

JJR_20070403_OGH0002_0050OB00207_06M0000_001