Rechtssatz RS0122161
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0122161
Geschäftszahl
10ObS186/06k
Entscheidungsdatum
11.05.2007
Rechtssatz
Die Tätigkeit einer Informationsangestellten im Verkauf ist derselben Berufsgruppe zuzurechnen wie der Beruf einer Einzelhandelskauffrau.
Entscheidungstexte
- 10 ObS 186/06k
Entscheidungstext OGH 11.05.2007 10 ObS 186/06k
Beisatz: Informationsangestellte im Verkauf müssen das Warensortiment kennen und den Kunden den Platz nennen, an welchem das Produkt zu finden ist; sie führen in einzelnen Warenbereichen Kundenberatungen durch, rufen Mitarbeiter für Produktberatungen aus, kopieren zB Produktbeschreibungen, wickeln Reklamationen und Warenrückgaben ab und werden teilweise auch als Kassiere eingesetzt. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122161
Dokumentnummer
JJR_20070511_OGH0002_010OBS00186_06K0000_001