Rechtssatz RS0122539
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0122539
Geschäftszahl
10ObS119/07h
Entscheidungsdatum
09.10.2007
Rechtssatz
Die für Zuschüsse aus Mitteln der Unfallversicherung relevante Dienstnehmerzahl orientiert sich nicht am einzelnen Betrieb, sondern an der wirtschaftlichen Gesamttätigkeit des Dienstgebers. Teilbereiche der wirtschaftlichen Aktivitäten eines Dienstgebers, die sich in Form von „Standorten", „Filialen", „Betrieben" oder „Organisationseinheiten" verwirklichen, sind unabhängig vom Grad ihrer technisch-organisatorischen Selbstständigkeit der Einheit „Unternehmen" zuzurechnen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122539
Dokumentnummer
JJR_20071009_OGH0002_010OBS00119_07H0000_001