Rechtssatz RS0122545
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0122545
Entscheidungsdatum
13.09.2007
Rechtssatz
Eine Gattungsbezeichnung wird dann schutzfähig und als Firma verwendbar, wenn sie Verkehrsgeltung erlangt hat. An die Verkehrsgeltung sind bei einem entsprechenden Freihaltebedürfnis der Allgemeinheit allerdings hohe Anforderungen zu stellen. Gattungsbezeichnungen ohne Unterscheidungskraft können durch individualisierende Zusätze die erforderliche Unterscheidungskraft erhalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122545
Zuletzt aktualisiert am
26.05.2011
Dokumentnummer
JJR_20070913_OGH0002_0060OB00188_07A0000_003