Rechtssatz RS0122851
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0122851
Entscheidungsdatum
18.10.2007
Rechtssatz
Kehrt der Empfänger noch am Hinterlegungstag, der zugleich als erster Abholtag festgelegt worden ist, an die Abgabestelle zurück, liegt keine die Wirksamkeit der Zustellung hinausschiebende „Ortsabwesenheit" vor, selbst wenn die Sendung im Hinblick auf den Dienstschluss des Hinterlegungspostamtes erst am nächsten Werktag behoben werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122851
Dokumentnummer
JJR_20071018_OGH0002_0020OB00096_07T0000_001