Rechtssatz RS0122862
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0122862
Geschäftszahl
10ObS137/07f
Entscheidungsdatum
27.11.2007
Rechtssatz
Der Begriff der „Eigengefährdung" umfasst sowohl die Gefahr selbstgefährdender, gegen sich selbst gerichteter „Handlungen" als auch jeden sonstigen die Gesundheit ernstlich gefährdenden Zustand des Pflegebedürftigen, der ein unverzügliches Eingreifen durch eine Pflegeperson erforderlich macht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122862
Zuletzt aktualisiert am
09.08.2011
Dokumentnummer
JJR_20071127_OGH0002_010OBS00137_07F0000_001