Rechtssatz RS0122873
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0122873
Entscheidungsdatum
18.10.2007
Rechtssatz
Im Fall eines während laufender Rechtsmittelfrist mittels Telefax eingebrachten Antrags auf Gewährung der Verfahrenshilfe „im vollen Umfang", demnach einschließlich der Beigebung eines Rechtsanwaltes, bedarf es der Beibringung einer gleichlautenden und mit eigenhändiger Unterschrift des Einschreiters versehenen Ablichtung dieses Antrags und einer Fristsetzung bei Erteilung eines Verbesserungsauftrages zur Behebung dieses Formgebrechens.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122873
Dokumentnummer
JJR_20071018_OGH0002_0020OB00141_07K0000_001