Rechtssatz RS0122893
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0122893
Entscheidungsdatum
28.11.2007
Norm
KollV für Arbeitskräfteüberlassung AbschnXII
Rechtssatz
Im Beschäftigerbetrieb gewährte Gewinnbeteiligungen fallen als auch von Marktfaktoren abhängige Entgeltbestandteile nicht unter die von Abschnitt XII KVAÜ erfassten, dem überlassenen Arbeitnehmer zusätzlich zum Überlassungslohn zustehenden „betriebsüblichen Prämien".Im Beschäftigerbetrieb gewährte Gewinnbeteiligungen fallen als auch von Marktfaktoren abhängige Entgeltbestandteile nicht unter die von Abschnitt römisch zwölf KVAÜ erfassten, dem überlassenen Arbeitnehmer zusätzlich zum Überlassungslohn zustehenden „betriebsüblichen Prämien".
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122893
Zuletzt aktualisiert am
02.09.2008
Dokumentnummer
JJR_20071128_OGH0002_009OBA00111_07Z0000_001