Rechtssatz RS0122902
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0122902
Entscheidungsdatum
28.03.2023
Rechtssatz
Ein Immissionsabwehranspruch nach § 364 Abs 3 ABGB infolge einer konkreten Eigentumsgefährdung wird durch das Recht auf Selbsthilfe gemäß § 422 ABGB jedenfalls dann nicht ausgeschlossen, wenn die Benutzung des betroffenen Grundeigentums durch einen das ortsübliche Maß überschreitenden Entzug von Licht oder Luft wesentlich beeinträchtigt wird und dieser Zustand unzumutbar ist, ohne dass ihm durch eine leichte und einfache Ausübung des Selbsthilferechts abgeholfen werden kann.Ein Immissionsabwehranspruch nach Paragraph 364, Absatz 3, ABGB infolge einer konkreten Eigentumsgefährdung wird durch das Recht auf Selbsthilfe gemäß Paragraph 422, ABGB jedenfalls dann nicht ausgeschlossen, wenn die Benutzung des betroffenen Grundeigentums durch einen das ortsübliche Maß überschreitenden Entzug von Licht oder Luft wesentlich beeinträchtigt wird und dieser Zustand unzumutbar ist, ohne dass ihm durch eine leichte und einfache Ausübung des Selbsthilferechts abgeholfen werden kann.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 196/07p
Entscheidungstext OGH 11.12.2007 4 Ob 196/07p
Bemerkung: Mit ausführlicher Auseinandersetzung mit der Lehre. (T1); Veröff: SZ 2007/192
- 6 Ob 85/10h
Entscheidungstext OGH 24.06.2010 6 Ob 85/10h
Vgl; Beisatz: Fragen der Ortsüblichkeit und der Zumutbarkeit betreffen regelmäßig den Einzelfall. (T2)
- 4 Ob 96/11p
Entscheidungstext OGH 09.08.2011 4 Ob 96/11p
Beis wie T2; Beisatz: ‑ sofern das Berufungsgericht nicht von einem unrichtigen Verständnis der bisherigen Rechtsprechung ausgegangen ist oder seinen der Natur der Sache nach bestehenden Ermessensspielraum überschritten hat. (T3)
- 4 Ob 43/11v
Entscheidungstext OGH 22.11.2011 4 Ob 43/11v
Vgl auch
- 4 Ob 63/13p
Entscheidungstext OGH 23.05.2013 4 Ob 63/13p
Auch
- 10 Ob 47/13d
Entscheidungstext OGH 19.11.2013 10 Ob 47/13d
Auch; Veröff: SZ 2013/108
- 5 Ob 232/20h
Entscheidungstext OGH 14.06.2021 5 Ob 232/20h
Beis wie T2; Beis wie T3
- 10 Ob 22/21i
Entscheidungstext OGH 13.09.2021 10 Ob 22/21i
Beisatz: Hier: Kein Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung des Überhangs bei Schlehdornsträuchern. (T4)
- 4 Ob 44/23h
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 28.03.2023 4 Ob 44/23h
vgl; Beisatz wie T2; Beisatz wie T3
Beisatz: Hier: Jemand, der ein Grundstück samt Gebäude mitten im Wald erworben hat, kann nicht - gestützt auf § 364 Abs 3 ABGB – die Beseitigung des Waldes fordern. (T5)
Schlagworte
Bem: Zur Rechtslage vor dem ZivRÄG 2004 siehe RS0011093 und RS0011097.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122902
Zuletzt aktualisiert am
23.05.2023
Dokumentnummer
JJR_20071211_OGH0002_0040OB00196_07P0000_002