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Rechtssatz RS0123042×

Rechtssatz RS0123042

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0123042

Entscheidungsdatum

20.05.2015

Rechtssatz

Unter den Begriff Finanzdienstleistungsgeschäft fällt (unter anderem) die Verwaltung von Kundenportefeuilles mit Verfügungsvollmacht im Auftrag des Kunden, sofern diese Dienstleistung das Halten von Geld, Wertpapieren oder sonstigen Instrumenten nicht umfasst, sodass der Erbringer der Dienstleistung diesbezüglich zu keiner Zeit Schuldner seiner Kunden werden kann.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 110/07f
    Entscheidungstext OGH 07.11.2007 6 Ob 110/07f
    Beisatz: Der Kläger hat der Zweitbeklagten die Vertretungsmacht gegenüber einer dritten Bank in Bezug auf die Verwaltung seiner dort deponierten (bzw zu deponierenden) Vermögenswerte eingeräumt. Ein solches Vertragsverhältnis wird als diskretionäre Vermögensverwaltung im fremden Namen bzw aus der Sicht der Depotbank als externe Vermögensverwaltung bezeichnet. Sein Inhalt ist die „Verwaltung von Kundenportefeuilles mit Verfügungsmacht im Auftrag des Kunden" (§ 1 Abs 1 Z 19 litb BWG). Darunter wird die mit einer entsprechenden Vollmacht gekoppelte Erteilung eines Auftrags durch den Kunden an seinen Vertragspartner verstanden, einen Teil seines Vermögens oder sein Gesamtvermögen, das aus Finanzinstrumenten besteht, entsprechend den Anlagerichtlinien im Namen und auf Rechnung des Kunden zu gestionieren, und zwar im Regelfall ohne vorherige Rücksprachepflicht mit dem Kunden. Der Vermögensverwalter muss über einen Entscheidungsspielraum verfügen, der die konkrete Anlageentscheidung für den Kunden umfasst. (T1); Beisatz: Dieser Vermögensverwaltungsvertrag ist als Bevollmächtigungsvertrag im Sinne der §§ 1002 ff ABGB einzuordnen. (T2)
  • 6 Ob 91/10s
    Entscheidungstext OGH 22.04.2011 6 Ob 91/10s
    Vgl auch; Beis wie T2
  • 7 Ob 57/15f
    Entscheidungstext OGH 20.05.2015 7 Ob 57/15f
    Auch; Beis wie T1; Beis wie T2; Beisatz: Zur Rechtslage nach dem WAG 2007. (T3)

Schlagworte

Vermögensverwaltungsvertrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0123042

Im RIS seit

07.12.2007

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2015

Dokumentnummer

JJR_20071107_OGH0002_0060OB00110_07F0000_007