Rechtssatz RS0123060
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0123060
Geschäftszahl
6Bkd3/07; 11Bkd2/12
Entscheidungsdatum
24.09.2012
Norm
DSt 1990 §1 C4
RAO §11 Abs1
Rechtssatz
Es entspricht den Berufspflichten eines Rechtsanwalts übertragene Mandante gewissenhaft auszuführen. Dazu zählt es auch, Ladungen zu Verhandlungen Folge zu leisten und bei diesen Verhandlungen die Interessen des Mandanten zu wahren.
Zu diesem Zweck hat der Rechtsanwalt seinen Mandanten auch von den Verhandlungsterminen in Kenntnis zu setzen und darauf hinzuweisen, dass der Mandant gegebenenfalls den Verhandlungstermin ebenfalls wahrzunehmen hat. Dies insbesondere dann, wenn die Aussage des Mandanten zur Wahrheitsfindung erforderlich ist.
Entscheidungstexte
- 6 Bkd 3/07
Entscheidungstext OGH 10.09.2007 6 Bkd 3/07
Beisatz: Hier: Verwaltungsstrafverfahren, in dem auch die Beschuldigten-Ladungsbescheide dem Bevollmächtigten zuzustellen sind. (T1)
- 11 Bkd 2/12
Entscheidungstext OGH 24.09.2012 11 Bkd 2/12
Auch; nur: Es entspricht den Berufspflichten eines Rechtsanwalts übertragene Mandante gewissenhaft auszuführen. Dazu zählt es auch, Ladungen zu Verhandlungen Folge zu leisten und bei diesen Verhandlungen die Interessen des Mandanten zu wahren. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0123060
Zuletzt aktualisiert am
19.12.2012
Dokumentnummer
JJR_20070910_OGH0002_006BKD00003_0700000_001