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Rechtssatz RS0123065

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0123065

Entscheidungsdatum

27.06.2019

Rechtssatz

Eine Drohung mit Selbstmord kann nur dann eine zur Verwirklichung des Tatbestands nach Paragraph 105, StGB geeignete gefährliche Drohung iSd Paragraph 74, Absatz eins, Ziffer 5, StGB sein, wenn sie sich ihrem Bedeutungsinhalt nach unter einem als auch gegen den Bedrohten selbst oder eine diesem nahestehende dritte Person (Sympathieperson) gerichtete Drohung mit einer Verletzung an Körper, Freiheit, Ehre oder Vermögen erweist, die geeignet ist, dem Bedrohten mit Rücksicht auf die Verhältnisse und seine persönliche Beschaffenheit oder die Wichtigkeit des angedrohten Übels begründete Besorgnisse einzuflößen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0123065

Im RIS seit

16.01.2008

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2019

Dokumentnummer

JJR_20071217_OGH0002_0150OS00148_07I0000_001