Rechtssatz RS0123078
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0123078
Entscheidungsdatum
22.01.2008
Norm
EG Amsterdam Art81
Verordnung (EG) Nr 1475/95 der Kommission 395R1475 GVO 1475/95 Art5 Abs3
Rechtssatz
Eine Umstrukturierung iSd Art 5 Abs 3 Kfz-GVO 1995, die eine Strukturkündigung erlaubt, enthält nach Auffassung des EuGH „notwendigerweise eine Änderung der Organisation der Vertriebsstruktur dieses Lieferanten, die insbesondere die Art oder die Gestalt dieser Strukturen, ihren Zweck, die Aufteilung der internen Aufgaben innerhalb dieser Strukturen, die Modalitäten der Versorgung mit den betroffenen Waren und Dienstleistungen, die Anzahl oder Stellung der Beteiligten an diesen Strukturen und ihre räumliche Reichweite betreffen kann". Weiters muss sie „sowohl in finanzieller als auch in räumlicher Hinsicht bedeutsam sein".Eine Umstrukturierung iSd Artikel 5, Absatz 3, Kfz-GVO 1995, die eine Strukturkündigung erlaubt, enthält nach Auffassung des EuGH „notwendigerweise eine Änderung der Organisation der Vertriebsstruktur dieses Lieferanten, die insbesondere die Art oder die Gestalt dieser Strukturen, ihren Zweck, die Aufteilung der internen Aufgaben innerhalb dieser Strukturen, die Modalitäten der Versorgung mit den betroffenen Waren und Dienstleistungen, die Anzahl oder Stellung der Beteiligten an diesen Strukturen und ihre räumliche Reichweite betreffen kann". Weiters muss sie „sowohl in finanzieller als auch in räumlicher Hinsicht bedeutsam sein".
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123078
Zuletzt aktualisiert am
07.08.2008
Dokumentnummer
JJR_20080122_OGH0002_0040OB00143_07V0000_001