Rechtssatz RS0123082
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0123082
Entscheidungsdatum
17.12.2007
Rechtssatz
§ 12 Abs 2 GlBG ist gemeinschaftsrechtskonform dahin zu interpretieren, dass der Arbeitnehmer (die Arbeitnehmerin) Anspruch auf Herstellung des diskriminierungsfreien Zustands hat, und zwar nicht nur für die Vergangenheit sondern auch für die Zukunft. Es muss also zwischen der sich von selbst vollziehenden Vertragsanpassung und den daraus resultierenden Ansprüchen unterschieden werden; nur letztere verjähren in der Frist des § 15 Abs 1 GlBG.Paragraph 12, Absatz 2, GlBG ist gemeinschaftsrechtskonform dahin zu interpretieren, dass der Arbeitnehmer (die Arbeitnehmerin) Anspruch auf Herstellung des diskriminierungsfreien Zustands hat, und zwar nicht nur für die Vergangenheit sondern auch für die Zukunft. Es muss also zwischen der sich von selbst vollziehenden Vertragsanpassung und den daraus resultierenden Ansprüchen unterschieden werden; nur letztere verjähren in der Frist des Paragraph 15, Absatz eins, GlBG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0123082
Dokumentnummer
JJR_20071217_OGH0002_008OBA00024_07Y0000_002