Rechtssatz RS0123119
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0123119
Entscheidungsdatum
19.12.2012
Rechtssatz
Durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des einzigen Erbanwärters, der eine Erbantrittserklärung abgegben hat, wird das Verlassenschaftsverfahren unterbrochen. Es ist von Amts wegen unter Beiziehung des Masseverwalters fortzusetzen, wozu es allerdings eines klarstellenden Beschlusses bedarf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123119
Zuletzt aktualisiert am
21.03.2013
Dokumentnummer
JJR_20080108_OGH0002_0050OB00249_07I0000_001