Rechtssatz RS0123141
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0123141
Entscheidungsdatum
19.02.2008
Rechtssatz
Für die Verwirklichung des Tatbestands der Tötung auf Verlangen ist neben einem - über das aus einer Augenblicksstimmung entspringende bloße Einverständnis des Opfers hinausgehenden - ernsthaften Verlangen des Opfers das Vorliegen eines sowohl die Tötung als auch das ernstliche und eindringliche Verlangen und den Sterbewillen des Opfers umfassenden Vorsatzes des Täters Voraussetzung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123141
Dokumentnummer
JJR_20080219_OGH0002_0140OS00002_08P0000_001