Rechtssatz RS0123156
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0123156
Entscheidungsdatum
29.01.2008
Rechtssatz
Nimmt der Fruchtnießer einer Eigentumswohnung unzulässige Eingriffe in allgemeine Teile der Liegenschaft vor, fehlt dem Eigentümer des mit dem Fruchtgenussrecht belasteten Anteils die passive Klagelegitimation für die Klage eines anderen Wohnungseigentümers auf Unterlassung und Wiederherstellung; er ist nicht „mittelbarer Störer".
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123156
Dokumentnummer
JJR_20080129_OGH0002_0010OB00011_08M0000_001