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Rechtssatz RS0123252×

Rechtssatz RS0123252

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0123252

Geschäftszahl

6Ob257/07y; 6Ob178/08g

Entscheidungsdatum

06.11.2008

Rechtssatz

Paragraph 429, Absatz 2, UGB dient dazu, den Frachtführer vor ruinösen Schadenersatzpflichten zu bewahren. Es soll ihm die Möglichkeit gegeben werden, den Transport besonders schadensanfälliger Güter abzulehnen bzw entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Dazu muss das Risiko jedoch für den Frachtführer erkennbar sein. Nicht auf Paragraph 429, Absatz 2, UGB berufen kann sich der, dem auch ohne entsprechende Angaben der Wert des Frachtguts bekannt ist, so zB aus einer laufenden Geschäftsbeziehung oder aus sonstigen Umständen wie etwa der Branche des Absenders.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 257/07y
    Entscheidungstext OGH 24.01.2008 6 Ob 257/07y
    Veröff: SZ 2008/13
  • 6 Ob 178/08g
    Entscheidungstext OGH 06.11.2008 6 Ob 178/08g
    Vgl; Beisatz: Hier: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Beklagten für den „Briefdienst Inland". (T1); Beisatz: Schadenersatzpflicht der Beklagten als „Verwahrer" und „Beförderer" des in Verlust geratenen zwar als „eingeschriebene Sendung" jedoch nicht als „Wertbrief" aufgegebenen Klagsschriftsatzes nur nach dem in ihren AGB vorgesehenen fixen Satz. Nach den AGB ist die Beklagte über den Wert bzw das Interesse der Briefsendungen zu informieren, um ihr die Gelegenheit zu geben, diese einer erhöhten Kontrolle und Sorgfalt bei der Beförderung zu unterziehen. Da dies mit erhöhten Kosten verbunden ist und die Beklagte für den Fall des Verlusts höhere Entschädigungsleistungen zu erbringen bzw für derartige Leistungen Vorsorge zu treffen hat, ist es auch nicht weiter zu beanstanden, dass sie für Wertbriefe ein höheres Beförderungsentgelt verlangt. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123252

Im RIS seit

23.02.2008

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2011

Dokumentnummer

JJR_20080124_OGH0002_0060OB00257_07Y0000_001