Rechtssatz RS0123326
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0123326
Entscheidungsdatum
30.07.2007
Norm
KollV Regelung der Arbeitszeit für Mitarbeiter der ÖBB allg
Rechtssatz
Mit dem Arbeitszeit-KollV strebten die Kollektivvertragsparteien eine sachgerechte Lösung der arbeitszeitrechtlichen Fragen an, nicht aber die mit keiner Silbe angesprochene Frage der Ansprüche der Bediensteten auf Nebengebühren. Der Arbeitszeit-KollV regelt daher nach seinem klaren Inhalt nicht die Ansprüche der Bediensteten auf Nebengebühren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0123326
Dokumentnummer
JJR_20070730_OGH0002_008OBA00001_07S0000_003