Rechtssatz RS0123336
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0123336
Entscheidungsdatum
26.02.2008
Rechtssatz
Unter welchen Voraussetzungen von einer gröblichen Vernachlässigung der Unterhaltspflicht im Sinne des § 143 Abs 1 ABGB auszugehen ist, ist eine Frage des Einzelfalls. Insbesondere sind die Dauer der Pflichtverletzung, das bisherige Verhalten des zum Unterhalt Verpflichteten und die Gründe für die Nichterbringung abzuwägen.Unter welchen Voraussetzungen von einer gröblichen Vernachlässigung der Unterhaltspflicht im Sinne des Paragraph 143, Absatz eins, ABGB auszugehen ist, ist eine Frage des Einzelfalls. Insbesondere sind die Dauer der Pflichtverletzung, das bisherige Verhalten des zum Unterhalt Verpflichteten und die Gründe für die Nichterbringung abzuwägen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123336
Zuletzt aktualisiert am
23.07.2020
Dokumentnummer
JJR_20080226_OGH0002_0010OB00004_08G0000_001