Rechtssatz RS0123341
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0123341
Entscheidungsdatum
26.02.2008
Rechtssatz
Übersteigt das Eigenvermögen des Dotationsberechtigten das rechnerisch ermittelte angemessene Heiratsgut, ist grundsätzlich von „hinlänglichem Vermögen" iSd § 1220 ABGB auszugehen und der Zuspruch von Heiratsgut nicht statthaft.Übersteigt das Eigenvermögen des Dotationsberechtigten das rechnerisch ermittelte angemessene Heiratsgut, ist grundsätzlich von „hinlänglichem Vermögen" iSd Paragraph 1220, ABGB auszugehen und der Zuspruch von Heiratsgut nicht statthaft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123341
Dokumentnummer
JJR_20080226_OGH0002_0010OB00151_07Y0000_003