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Rechtssatz RS0123379

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0123379

Geschäftszahl

8ObA62/07i

Entscheidungsdatum

22.11.2007

Rechtssatz

Bei Übergang einer wirtschaftlichen Einheit iSd Rechtsprechung zu Paragraph 3, Absatz eins, AVRAG auf einen neuen Betreiber ist von der Erfüllung der langjährigen Beschäftigung im gleichen Betrieb oder Unternehmen auszugehen, weil sich die Tätigkeit des Arbeitnehmers für den neuen Betriebsinhaber auch betriebsverfassungsrechtlich als Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses darstellt. Aber auch bei Arbeitnehmern aus einem übernommenen Bereich, der in den Betrieb integriert wird und dies keine „wirtschaftliche Einheit" umfasst, sind die „Vordienstzeiten" bei der Beurteilung des Kündigungsschutzes nach Paragraph 105, ArbVG beachtlich, wenn es - wie hier - gerade um die Ablöse des alten Anfechtungsrechts durch die Übernahme des Arbeitnehmers geht.

Entscheidungstexte

  • 8 ObA 62/07i
    Entscheidungstext OGH 22.11.2007 8 ObA 62/07i

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0123379

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2008

Dokumentnummer

JJR_20071122_OGH0002_008OBA00062_07I0000_001