Rechtssatz RS0123380
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0123380
Entscheidungsdatum
22.11.2007
Rechtssatz
Bei einem Mitarbeiter, der jahrzehntelang in einem bestimmten Bereich tätig war und wegen seines fortgeschrittenen Alters am Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar ist, ist es erforderlich, ihm vor der Kündigung neben konkret geeigneten Schulungen etwa durch Mitarbeitergespräche den Ernst der Situation bewusst zu machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0123380
Zuletzt aktualisiert am
10.07.2008
Dokumentnummer
JJR_20071122_OGH0002_008OBA00061_07I0000_001