Rechtssatz RS0123391
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0123391
Entscheidungsdatum
27.03.2008
Norm
AGBKr Pkt38 Abs1
BWG §1 Abs1 Z7 lite
Rechtssatz
In Bezug auf die Kaufpreisforderung einer Bank gegenüber dem Kunden für angeschaffte Wertpapiere handelt es sich bei den in Erwartung hoher KESt-Gutschriften des Finanzamts vorgenommenen Gutbuchungen auf dem Verrechnungskonto des Kunden um „rein buchmäßige Vorgänge", denen weder eine tatsächliche Zahlung noch eine sonstige Vermögenszuwendung eines Dritten an den Kunden zugrundeliegt. Eine Tilgung der Kaufpreisverbindlichkeit des Kunden tritt durch solche Gutbuchungen auf seinem Konto nicht ein. (vgl 1 Ob 256/03h, 1 Ob 207/01z, 7 Ob 31/07w).In Bezug auf die Kaufpreisforderung einer Bank gegenüber dem Kunden für angeschaffte Wertpapiere handelt es sich bei den in Erwartung hoher KESt-Gutschriften des Finanzamts vorgenommenen Gutbuchungen auf dem Verrechnungskonto des Kunden um „rein buchmäßige Vorgänge", denen weder eine tatsächliche Zahlung noch eine sonstige Vermögenszuwendung eines Dritten an den Kunden zugrundeliegt. Eine Tilgung der Kaufpreisverbindlichkeit des Kunden tritt durch solche Gutbuchungen auf seinem Konto nicht ein. vergleiche 1 Ob 256/03h, 1 Ob 207/01z, 7 Ob 31/07w).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123391
Zuletzt aktualisiert am
10.07.2008
Dokumentnummer
JJR_20080327_OGH0002_0020OB00031_07H0000_002